|
1.
Wirtschaftsplan
|
Aufstellen
eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr, einschließlich
Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart. In Form von Gesamt- und
Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- bzw.
Teileigentum.
|
|
|
|
|
2.
Jahresabrechnung
|
Erstellen
einer jährlichen Abrechnung über die tätsächlichen
Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und
Einzelabrechnung je Sonder- bzw. Teileigentum.
|
|
|
|
|
3.
Eigentümerversammlung und
Niederschrift
|
Durchführung
einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen
Vorbereitungsarbeiten und der Erstellung einer Niederschrift, für
alle Eigentümer.
|
|
|
|
|
4.
Hausordnung
|
Die
Verwaltung sorgt für die Durchführung und die Einhaltung der
beschlossenen Haus- und Nutzungsordnung.
|
|
|
|
|
5.
Überwachen der Verträge der
Gemeinschaft
|
Betreuen
und Überwachen der Leistungen der Vertragspartner der
Eigentümergemeinschaft.
|
|
|
|
|
6.Geldverwaltung
|
Führen
der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten
(Giro- und Anlagekonten, etc.) Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder
bei einer Deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.
|
|
|
|
|
7.
Rechnungskontrolle, Anweisung und
Kostenreduzierung
|
Rechnerische
Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und
Reparaturrechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen, Maßnahmen
zur Kostenreduzierung.
|
|
|
|
|
8.
Buchführung
|
Einrichten
einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß
geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum.
|
|
|
|
|
9.
Auftragsvergabe und Überwachung
|
Empfehlung
bei der Auswahl der technischen Lösungen. Mitwirken bei den
Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das
Gemeinschaftseigentum. Terminüberwachung bei Angeboten,
Aufträgen, Ausführungen und Schlußrechnungen.
|
|
|
|
|
10.
Sofortmaßnahmen
|
Veranlassen
nach § 27, Abs. 1 Ziff. 3 WEG von Sofortmaßnahmen in
dringenden Fällen wie z.B.: Rohrbruch, Brand- und
Sturmschäden.
|
|
|
|
|
11.
Schlüsselbestellungen
|
Veranlassen
der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern, aus der
Sicherheitsschließanlage für das Sonder-, Teil- und
Gemeinschaftseigentum.
|
|
|
|
|
12.
Sicherheitseinrichtungen
|
Veranlassung
der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch
Handwerker bzw. durch Sachverständige.
|
|
|
|
|
|
|
|
[Home] [Vermietungen]
[Verkauf] [Verwaltungen] [AGB] [Kontakt]
[Impressum] |