Verwaltungen

Hausverwaltungen

          Wir bieten Verwaltertätigkeiten in den Bereichen WEG-Verwaltung, Mietverwaltung,
          Sondereigentumsverwaltung sowie Einmalabrechnungen.
          Nachfolgend sehen Sie eine detaillierte Auflistung aus dem Bereich WEG-Verwaltung aus
          der Sie unsere Leistungen entnehmen können.



1. Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart. In Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- bzw. Teileigentum.




2. Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tätsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder- bzw. Teileigentum.




3. Eigentümerversammlung und
    Niederschrift
Durchführung einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten und der Erstellung einer Niederschrift, für alle Eigentümer.




4. Hausordnung
Die Verwaltung sorgt für die Durchführung und die Einhaltung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnung.




5. Überwachen der Verträge der
    Gemeinschaft
Betreuen und Überwachen der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.




6.Geldverwaltung
Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten, etc.) Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.




7. Rechnungskontrolle, Anweisung und 
    Kostenreduzierung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen, Maßnahmen zur Kostenreduzierung.




8. Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum.




9. Auftragsvergabe und Überwachung
Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen. Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlußrechnungen.




10. Sofortmaßnahmen
Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziff. 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B.: Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden.




11. Schlüsselbestellungen
Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern, aus der Sicherheitsschließanlage für das Sonder-, Teil- und Gemeinschaftseigentum.




12. Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker bzw. durch Sachverständige.







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